Herzlich Willkommen beim
JOBADLER 
Christian Eckleder

Professionell. Kompetent. Gezielt.

Ihr starker Partner für Personalvermittlung und Personalüberlassung und der Personaldienstleister mit dem Blick für´s Wesentliche!

Fühlen Sie sich bei uns als Bewerber, Mitarbeiter oder als Kunde in den besten Händen.

Hier geht es nicht nur um Dienstleistung, Waren, Produkte oder um eine „Arbeitsstelle“, sondern um den wichtigsten Faktor, ohne es nicht funktionieren würde: 

Sie als Mensch!

JOBADLER - eine gute Wahl!

Es gibt viele Faktoren, die erfüllt sein müssen, um 
- Ihnen als Mitarbeiter einen passenden Arbeitsplatz zu finden oder 
- einen passenden Mitarbeiter für Ihr Unternehmen zur Verfügung zu stellen. 

Aber nicht nur um eine „Lücke“ zu füllen, sondern Sie als Mitarbeiter oder als Kundenunternehmen sollen auch stets zufrieden sein. 

Nur dann ist gewährleistet, dass sowohl Mitarbeiter und die Kundenunternehmen über uns zusammenfinden und wir eine starke gemeinsame berufliche Zukunft bestreiten!

Dass ist unser Ziel für Sie und unser gemeinsamer Erfolg!

Natürlich werden wir Ihnen als Bewerber, Mitarbeiter und auch Kundenunternehmen ein ehrliches und offenes Gespräch in angenehmer Atmosphäre anbieten, die geprägt ist von Professionalität, Transparenz, Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit und einem außerordentlichen Weitblick für Ihre Wünsche.

Was zeichnet uns als "JOBADLER" aus? 

  • Ehrlichkeit
  • Professionalität
  • offene und direkte Kommunikation
  • klare Strukturen, Regeln und Abläufe
  • völlige Transparenz
  • Menschlichkeit
  • Fairness
  • Blick für´s Wesentliche
  • Engagement, Sympathie, Empathie und Verständnis
  • Ständige telefonische oder persönliche Betreuung und einen Ansprechpartner, auf den man sich verlassen kann

EHRENSACHE FÜR  "JOBADLER"

JOBADLER Christian Eckleder ist Mitglied Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und Anwender der BAP/DGB - Tarifverträge!

Tarifverträge, arbeitsrechtliche Bestimmungen, Änderungen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt (AÜG ) – um als Personaldienstleister den Überblick über relevante Neuerungen zu behalten, benötigen ich ebenfalls einen starken Partner an meiner Seite

Mit der Mitgliedschaft sichere ich uns zahlreiche Vorteile – gegenüber Ihnen als Kundenunternehmen und meinen Beschäftigten!

Denn die Mitgliedschaft schafft Vertrauen: Nur von der Bundesagentur für Arbeit zugelassene Personaldienstleister mit der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung dürfen Mitglied im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) werden. Damit verpflichte ich mich als Mitglied zur Einhaltung des Verhaltenskodexes = ein vertrauensbildendes Qualitätsversprechen für alle Beteiligten! Ehrensache!

Erlaubnis zur Personalüberlassung

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG bedürfen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, grundsätzlich einer Erlaubnis.

Selbstverständlich ist JOBADLER Christian Eckleder im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Personalüberlassung.

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